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AGB

Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

  • Für alle Geschäfte aus Angeboten, Lieferungen und Leistungen der Exim Handels GmbH sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  • Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart und bestätigt werden.
  • Abweichende Allgemeine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen sowie jegliche Bestätigungen des Kunden werden von uns zurückgewiesen und widersprochen.
  • Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen Leistungen widerspruchslos erbracht oder entgegengenommen haben.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  • Die Angaben der Exim Handels GmbH in Angebotsportalen oder im Internet sind keine verbindlichen Vertragsangebote.
  • Die Fotos stellen lediglich einen Auszug der angebotenen Waren dar und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Der Kaufvertrag kommt endgültig zustande, wenn die Exim Handels GmbH die Bestellung des Kunden durch Bestätigung oder durch Zustellung einer Rechnung annimmt.
  • Die Exim Handels GmbH behält sich vor, eingehende Bestellungen abzulehnen.
  • Eine verbindliche Bestellung durch den Käufer kommt durch Übersendung einer E-Mail oder eines unterschriebenen Angebotes durch den Käufer und die Annahme auf telefonischem Wege (§ 2 Abs. 3) zustande.
  • Bei nachträglichem Vertragsrücktritt oder bei Nichtannahme der Ware fällt eine Entschädigungszahlung des Kunden an die Exim Handels GmbH an, die im § 15 gesondert geregelt ist.

§ 3 Vertragspartner und Nutzungsbedingungen

  • Der Verkauf der angebotenen Ware erfolgt ausschließlich an gewerbliche Wiederverkäufer. Minderjährige und Endverbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
  • Handelt der Käufer nicht im eigenen Namen sondern als Vertreter für eine juristische oder natürliche Person, ist auf das Vertretungsverhältnis hinzuweisen und falls von der Exim Handels GmbH gefordert, die Vollmacht nachzuweisen.

§ 4 Informationsverarbeitung durch den Käufer

  • Der Käufer verpflichtet sich bei der Veräußerung der Ware an den Endverbraucher diesen ggf. darüber zu informieren, dass es sich um wertgeminderte Ware handelt. Diese Verpflichtung trifft den Käufer bei sämtlichen wertgeminderten Produkten. Derartige Produkte dürfen durch den Käufer nicht als erste Wahl Ware oder A-Ware veräußert werden.
  • Die Exim Handels GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Ansprüche, die der Endverbraucher gegenüber dem Käufer der Ware geltend macht, es sei denn, der Käufer beweist, dass die Haftungsursachen bereits bei Gefahrenübergang von der Exim Handels GmbH auf den Käufer vorhanden waren.

§ 5 Geheimhaltungspflicht

  • (Käufer von Waren der Exim Handels GmbH sind verpflichtet, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit Verkaufsgeschäften von der Firma Exim Handels GmbH zugängig werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der Exim Handels GmbH erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist oder ansonsten gerechtfertigt ist – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
  • Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Käufer  aufgrund einer öffentlich rechtlichen Pflicht Auskunft über die Umstände zu erteilen hat.

§ 6 Rechtswahl

  • Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Exim Handels GmbH und dem Käufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  • Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§ 7 Gerichtsstand

  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Exim Handels GmbH ist der Sitz der Exim Handels GmbH.

§ 8 Salvatorische Klausel

  • Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt und wirksam ist.

Lieferbedingungen

§ 9 Lieferung

  • Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart sind. Falls kein fester Liefertermin vereinbart ist, erfolgt die Lieferung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wenn eine Mitwirkungspflicht des Kunden erforderlich ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Mitwirkungspflicht erfüllt hat.

§ 10 Verzögerung aufgrund höherer Gewalt

  • Soweit sich die Möglichkeit zur Lieferung der Ware aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund Streik verzögert, verlängert sich die oben erwähnte Lieferungsfrist um den Zeitraum, in dem die Lieferung insoweit nicht möglich ist.

§ 11 Nachfrist

  • Wenn die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.

§ 12 Geringfügige Mängel

  • Lieferungen, die lediglich unerhebliche Mängel aufweisen, gelten bei wertgeminderten Waren als vertragsgemäß.

§ 13 Verzug/Unmöglichkeit

  • Kommt die Exim Handels GmbH mit der Lieferung der Ware in Verzug, so muss der Kunde, um das Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz ausüben zu können, eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung setzen, verbunden mit der Erklärung, dass nach dem fruchtlosen Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung abgelehnt wird. Als angemessen gilt eine Frist von mindestens zwei Wochen.
  • Kann die Exim Handels GmbH die Ware nicht liefern, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Ersatz eines mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Unmöglichkeit der Lieferung auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung durch die Exim Handels GmbH beruht.

Zahlungsbedingungen

§ 14 Preise

  • Die von der Exim Handels GmbH angegebenen Preise lauten in Euro, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie beinhalten nicht die gesetzliche, zum Zeitpunkt der Leistung gültige, Mehrwertsteuer.
  • Die Preisangaben sind unverbindlich. Es zählen die Preise, die vertraglich vereinbart sind.
  • Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, so gilt der höhere Preis. Liegt dieser um 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss der Kunde unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.
  • Die Preise der Exim Handels GmbH gelten ab dem Sitz der Geschäftsstelle in Strasburg,  ausschließlich der Versandkosten. Die Versandkosten trägt der Kunde.
  • Die Bezahlung erfolgt in bar, per Überweisung oder durch Kartenzahlung. Zahlungen durch Wechsel oder Scheck werden nicht akzeptiert. Bei Einzahlungen ist zwingend die Rechnungsnummer anzugeben.
  • Erst nach Eingang des Geldes bei der Exim Handels GmbH gilt die Zahlung als entrichtet. Erst ab dann ist die Exim Handels GmbH zur Lieferung verpflichtet.
  • Skontierung erfolgt nicht. Die Zahlung ist ohne jeglichen Abzug zu leisten.

§ 15 Stornierung der Leistung

  • Wenn der Kunde eine bestätigte Bestellung storniert, ist die Exim Handels GmbH berechtigt, 
  • 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn zu fordern.
  • Sollte auf die Lieferung der Ware bereits eine Anzahlung erbracht worden sein, kann diese pauschalierte Entschädigung durch Einbehalt, ggf. teilweisen Einbehalt der Anzahlung von der LLD realisiert werden.

§ 16 Aufrechnung

  • Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist.

§ 17 Rücktrittsrecht der Exim Handels GmbH

  • Wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, insbesondere wenn der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, kann die Exim Handels GmbH vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall können zusätzlich Stornokosten in Höhe von 10 % des Gesamtrechnungsbetrages einbehalten oder geltend gemacht werden.

§ 18 Eigentumsvorbehalt

  • Die Exim Handels GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
  • Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde der Exim Handels GmbH unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen Mitteilung zu machen. Dies gilt insbesondere und auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.

Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vornhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Der Kunde hat die Kosten der Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

Fernerhin tritt der Kunde für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt bis zu Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die der Exim Handels GmbH aus der Lieferung der Ware zustehen sämtlich ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen die Endabnehmer an die Exim Handels GmbH zur Sicherheit ab.

Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihre Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt die Exim Handels GmbH unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt dann als Vorbehaltsware.

  • Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der Exim Handels GmbH gegen den Besteller um mehr als 20 %, so hat die Exim Handels GmbH auf Verlangen des Kunden und nach Wahl der Exim Handels GmbH dieser zustehende Sicherheit dementsprechend umfangfrei zu geben.

Mängelrechte

§ 19 Rügepflicht

Die gelieferten Waren sind vom Kunden bei Anlieferung auf Mängel zu überprüfen. Mängelrügen sind unverzüglich und in schriftlicher Form an die Exim Handels GmbH mitzuteilen.

§ 20 Ausschluss von Mängelrechten

  • Beim Ankauf von gebrauchter Ware entfallen jegliche Ansprüche des Kunden wegen Mangelhaftigkeit der Ware. In diesem Fall hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Lieferung einer mangelhaften Ware.
  • Gleiches gilt für Ware, die als wertgemindert, Retoure oder C-Ware gekennzeichnet ist, da bei solchen Waren dem Kunden durch die Exim Handels GmbH ein erheblicher Sonderrabatt eingeräumt wird, der als Ausgleich für die Haftungsbeschränkung im Sinne des § 478 Abs. 4 Satz 1 letzter Halbsatz gilt.
  • Der Haftungsausschluss in Abs. 2 gilt nicht für solche Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Exim Handels GmbH eingetreten sind sowie für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden.

§ 21 Verjährung

  • Hinsichtlich der Gewährleistungsfrist für Mängel gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Für Schadensersatzansprüche eines Mangels gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wobei diese beginnt mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

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